Dominik Aumer
Obertorplatz 14
72379 Hechingen
Deutschland
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Stand: Mai 2025
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Stand: Mai 2025
Diese AGB gelten für alle Mietverhältnisse über die Website zwischen Dominik M. Aumer (Vermieter) und dem Mieter für vollmöblierte Wohneinheiten im Palais Hechingen, Obertorplatz 14, 72379 Hechingen.
Vermietet werden vollmöblierte Wohneinheiten zum vorübergehenden Gebrauch im Anwesen Obertorplatz 14, 72379 Hechingen. Die Mieträume dürfen vom Mieter ausschließlich zu Wohnzwecken gebraucht werden. Dem Mieter werden bei Übergabe 1 Schlüssel für die Wohnung, 1 Schlüssel für die Hauseingangstür sowie 1 Schlüssel für die Waschküche ausgehändigt.
Das Mietverhältnis beginnt am vertraglich vereinbarten Datum. Die maximale Mietdauer beträgt 6 Monate. Beide Parteien haben das Recht, das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des BGB ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die monatliche Bruttomiete setzt sich zusammen aus der Nettomiete zuzüglich 7 % Umsatzsteuer. Die Miete beinhaltet folgende Zusatzleistungen:
Die Miete enthält sämtliche Betriebskosten. Eine gesonderte Abrechnung über Betriebskosten findet nicht statt.
Die Miete wird im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren von einem vom Mieter zu benennenden Konto abgebucht. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter zu diesem Zweck ein SEPA-Basislastschriftmandat zu erteilen. Im Falle einer Kontoänderung hat der Mieter unverzüglich ein aktualisiertes Mandat zu erteilen. Das SEPA-Basislastschriftmandat kann vom Mieter nur aus wichtigem Grund widerrufen werden.
Der Mieter hat dem Vermieter Kosten zu erstatten, die durch unberechtigte Rücklastschriften entstehen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, pauschalierte Mahnkosten von 3,00 € je Mahnung zu verlangen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Sonstige Verzugsschadenersatzansprüche bleiben unberührt.
Der Mieter leistet dem Vermieter als Mietsicherheit eine Kaution in Höhe von 2 Monatsmieten (Brutto). Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe der Wohnung so lange zu verweigern, bis die Kaution vollständig geleistet ist. Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses und ordnungsgemäßer Übergabe der Mietsache zurückerstattet, sofern keine berechtigten Gegenforderungen des Vermieters bestehen.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume und die gemeinschaftlichen Einrichtungen pfleglich und schonend zu behandeln sowie die Mieträume entsprechend dem Lüftungsleitfaden sachgemäß zu heizen, zu lüften und gegen Frost zu schützen.
Eine Tierhaltung — mit Ausnahme von Kleintieren wie Zierfischen, Ziervögeln oder Hamstern — bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Diese kann verweigert oder widerrufen werden, wenn Störungen oder Belästigungen nicht auszuschließen sind. Der Mieter haftet für alle durch Tierhaltung entstandenen Schäden.
Im Treppenhaus, in den Gängen und im Keller dürfen keine Gegenstände abgestellt oder gelagert werden.
Bauliche oder sonstige den vertragsgemäßen Gebrauch überschreitende Veränderungen innerhalb der Mietsache oder der darin befindlichen Einrichtungen darf der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters nicht vornehmen. Insbesondere ist der Mieter nicht berechtigt, eine Parabolantenne an der Fassade anzubringen. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz — jede Veränderung der historischen Bausubstanz ist untersagt.
Der Mieter hat alle Maßnahmen des Vermieters zu dulden und darf deren Ausführung nicht behindern, die zur Erhaltung des Objektes oder zur Abwendung von Gefahren notwendig sind.
Der Mieter kann gegen eine Mietforderung des Vermieters mit Ansprüchen aus § 536a BGB, § 539 BGB oder aus ungerechtfertigter Bereicherung nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn er seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Miete in Textform angezeigt hat. Mit anderen Forderungen kann der Mieter nur aufrechnen, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache samt aller Schlüssel am Tag der Beendigung des Mietverhältnisses vollständig geräumt und gereinigt an den Vermieter herauszugeben — auch wenn dieser Tag ein Sonn- oder Feiertag ist. Der genaue Übergabezeitpunkt ist rechtzeitig mitzuteilen; die Übergabe muss bei Tageslicht und zu den üblichen Geschäftszeiten des Vermieters erfolgen.
Verzögert sich die Übergabe durch Verschulden des Mieters, ist dieser verpflichtet, als Nutzungsentschädigung mindestens den bisherigen Mietzins zu zahlen. Sonstige Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
Der Mieter ist verpflichtet, Einrichtungen sowie Ein-, Aus- und Umbauten zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen (Rückbaupflicht). Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietobjekts nach Ablauf der Mietzeit fort, gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert; § 545 BGB findet keine Anwendung.
Der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter ist berechtigt, die Mietsache nach rechtzeitiger Ankündigung zu betreten, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt (z. B. zur Feststellung von Schäden, zur Mängelbeseitigung oder zum Ablesen von Messeinrichtungen). Auch ohne berechtigtes Interesse ist der Vermieter berechtigt, alle fünf Jahre den Zustand der Wohnung zu besichtigen.
Bei Gefahr in Verzug ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache ohne vorherige Ankündigung zu betreten. Bei längerer Abwesenheit hat der Mieter einen Schlüssel an schnell erreichbarer Stelle unter Benachrichtigung des Vermieters zu hinterlassen. Bei beabsichtigtem Verkauf oder gekündigtem Mietverhältnis darf der Vermieter die Mietsache nach Terminvereinbarung mit Kauf- oder Mietinteressenten besichtigen.
Sind mehrere Personen Mieter, so haften diese für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner. Erklärungen, die das Mietverhältnis berühren, müssen von und gegenüber allen Mietern abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich gegenseitig zur Entgegennahme solcher Erklärungen; ein Widerruf dieser Vollmacht ist nur aus wichtigem Grund und in Textform zulässig.
Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen oder die Mietsache unterzuvermieten — auch nicht über Plattformen wie Airbnb oder ähnliche Dienste. Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, hat er ein dem Dritten beim Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten. Im Falle unberechtigter Untervermietung ist der Mieter verpflichtet, den erlangten Untermietzins an den Vermieter herauszugeben. Jeder Ein- oder Auszug von Personen, denen der Mieter die Mieträume überlassen hat, ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Der Mieter verpflichtet sich, sofern eine Spül- oder Waschmaschine vorhanden ist, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und während der gesamten Mietdauer aufrechtzuerhalten. Der Vermieter kann hierüber einen Nachweis verlangen.
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hechingen.
Hinweis: Diese AGB basieren auf dem Mietvertrag für möbliertes Wohnen (Dominik M. Aumer). Sie wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Eine individuelle Rechtsberatung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt wird dennoch empfohlen.
Stand: Mai 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle über diese Website abgeschlossenen Mietverträge für Wohneinheiten im Palais Hechingen, Obertorplatz 14, 72379 Hechingen. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Ein Mietvertrag kommt zustande, sobald der Mieter über die Website eine Buchung vornimmt, die Zahlung der ersten Monatsmiete sowie der Kaution über das Zahlungssystem Stripe erfolgreich abgeschlossen wird und der Vermieter die Buchung per E-Mail bestätigt. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.
Die Mindestmietdauer beträgt 1 Monat. Die maximale Mietdauer beträgt 6 Monate. Eine Verlängerung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und ist nicht garantiert. Das Mietverhältnis endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Der monatliche Mietzins ergibt sich aus der Buchungsübersicht der jeweiligen Wohneinheit. Die Miete ist jeweils zum 1. eines Monats im Voraus fällig. Die erste Monatsmiete ist bei Buchung zu entrichten. Folgebeträge werden nach Absprache per SEPA-Lastschrift, Überweisung oder Stripe eingezogen.
Der Mieter hinterlegt bei Buchung eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete. Die Kaution dient zur Sicherung von Ansprüchen des Vermieters wegen Schäden, ausstehender Miete oder Reinigungskosten. Die Kaution wird spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses und ordnungsgemäßer Übergabe der Wohneinheit zurückerstattet, sofern keine berechtigten Ansprüche des Vermieters bestehen. Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht.
Die Wohneinheit darf ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Nicht gestattet sind:
Das Palais Hechingen steht unter Denkmalschutz. Der Mieter verpflichtet sich, die historische Bausubstanz besonders sorgsam zu behandeln und alle Auflagen des Vermieters sowie der Denkmalschutzbehörde zu respektieren. Nageln, Bohren oder sonstige Eingriffe in die historische Bausubstanz sind nicht gestattet.
Die Wohneinheit wird in gereinigtem und gebrauchsfähigem Zustand übergeben. Übergabe und Rückgabe werden mit einem Übergabeprotokoll dokumentiert, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Der Mieter ist verpflichtet, die Wohneinheit bei Rückgabe in ordnungsgemäßem, gereinigtem Zustand zu hinterlassen.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitbewohner oder Besucher verursacht werden. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, technische Ausfälle oder Dritte entstehen, sofern ihn kein Verschulden trifft.
Bei Stornierung durch den Mieter gelten folgende Regelungen:
Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird die vollständige Miete sowie die Kaution erstattet.
Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen. Bei mehr als zwei Monaten Mietrückstand ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Die Kaution kann zur Deckung ausstehender Forderungen herangezogen werden.
Das Mietverhältnis endet automatisch mit dem vereinbarten Auszugsdatum. Der Mieter hat die Wohneinheit bis spätestens 11:00 Uhr am letzten Miettag geräumt und besenrein zu übergeben sowie alle Schlüssel zurückzugeben. Für jeden angefangenen Tag der verspäteten Rückgabe kann der Vermieter eine Nutzungsentschädigung in Höhe des anteiligen Tagesmietzinses geltend machen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hechingen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Hinweis: Diese AGB wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Eine individuelle Rechtsberatung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt wird dennoch empfohlen, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage oder besonderen Einzelfällen.
Stand: Mai 2025